Arbeitsunfall

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Arbeits- bzw. Berufsunfälle sind in der privaten Krankenversicherung mitversichert. Besteht gleichzeitig Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf eine gesetzliche Heilfürsorge oder Unfallfürsorge, geht deren Leistung vor. Der Krankenversicherer ist dann nur für die Aufwendungen leistungspflichtig, welche trotz der gesetzlichen Leistungen notwendig bleiben. Unbeschadet hiervon sind Ansprüche des Versicherungsnehmers auf Krankenhaustagegeld.

In der Krankentagegeldversicherung sind Arbeits- bzw. Berufsunfälle ebenfalls mitversichert.

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