Beendigung des Versicherungsverhältnisses

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[Bearbeiten] Bearbeiten von Beendigung des Versicherungsverhältnisses

Das Versicherungsverhältnis endet in der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung durch:

   * Kündigung durch den Versicherungsnehmer
   * Kündigung durch den Versicherer
   * Tod des Versicherungsnehmers
   * Wegzug des Versicherungsnehmers aus dem Tätigkeitsgebiet des Versicherers
   * Rücktritt oder Anfechtung

In der Krankentagegeldversicherung durch:

   * Kündigung durch den Versicherungsnehmer
   * Kündigung durch den Versicherer
   * Wegfall der Versicherungsfähigkeit (Ende der Berufstätigkeit)
   * Bezug von Altersrente, Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren
   * Tod des Versicherungsnehmers
   * Wegzug des Versicherungsnehmers aus dem Tätigkeitsgebiet des Versicherers
   * Rücktritt oder Anfechtung


Nähere Hinweise siehe Stichworte zu den einzelnen Beendigungsgründen.

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