Beendigung des Versicherungsverhältnisses
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Das Versicherungsverhältnis endet in der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung durch:
* Kündigung durch den Versicherungsnehmer * Kündigung durch den Versicherer * Tod des Versicherungsnehmers * Wegzug des Versicherungsnehmers aus dem Tätigkeitsgebiet des Versicherers * Rücktritt oder Anfechtung
In der Krankentagegeldversicherung durch:
* Kündigung durch den Versicherungsnehmer * Kündigung durch den Versicherer * Wegfall der Versicherungsfähigkeit (Ende der Berufstätigkeit) * Bezug von Altersrente, Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren * Tod des Versicherungsnehmers * Wegzug des Versicherungsnehmers aus dem Tätigkeitsgebiet des Versicherers * Rücktritt oder Anfechtung
Nähere Hinweise siehe Stichworte zu den einzelnen Beendigungsgründen.
