Beitrag in der PKV

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Der Beitrag ist der Preis für den Versicherungsschutz. Das bedeutet: Das Mitglied zahlt den Beitrag für die Zusage, im Versicherungsfall den vereinbarten Versicherungsschutz zu haben und nicht, wie vielfach angenommen wird, für die in Anspruch genommene Leistung.

Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung ist - darin unterscheidet er sich vom Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung - risikogerecht.

Dieses alters- und geschlechtsabhängige Risiko wird je Tarif statistisch erfasst. Dadurch kann festgestellt werden, wie hoch der Leistungsbedarf in den einzelnen Personen-, Tarif- und Altersgruppen ist. Dividiert man diesen Betrag durch die Zahl der Versicherten der jeweiligen Gruppe, erhält man den sogenannten "Pro-Kopf-Schaden". Dieser ist die Kalkulationsgrundlage für den Beitrag.

Der bei Vertragsabschluss festgelegte Beitrag ändert sich nicht aufgrund der durch das Älterwerden des Versicherungsnehmers verursachten höheren Leistungen. Der Grund: der Beitrag enthält eine Rückstellung für die altersbedingten Mehrausgaben - die sogenannte Altersrückstellung ( vgl. auch unter dem Stichwort "Altersrückstellung" oder "Alterungsrückstellung"!

Für Kinder gelten andere Rechnungsgrundlagen. Die Kinderbeiträge sind reine Risikobeiträge - also ohne Alterungsrückstellung - errechnet aus dem durchschnittlichen Leistungsbedarf aller Versicherten von Alter 0 - 16. Wird das 16. Lebensjahr vollendet, zahlt die versicherte Person ab Beginn des folgenden Kalenderjahres den Erwachsenenbeitrag des Alters 17 oder aber den Jugendlichenbeitrag der Altersgruppe 17-20 und dann ab Alter 21 den Erwachsenenbeitrag. Die Alterseinstufung ändert sich dann während der gesamten Vertragsdauer nicht mehr.

Beitragsveränderungen haben ihre Ursache also nicht darin, dass der Versicherte mit zunehmendem Alter mehr Leistungen braucht, sondern in der Verteuerung der Heilbehandlungskosten bzw. in einer erhöhten Inanspruchnahme medizinischer Leistungen. (Siehe dazu Stichwort "Beitragsanpassung".)

Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag; er kann aber auch in monatlichen Beitragsraten gezahlt werden. Die monatlichen Beitragsraten werden am 1. eines jeden Monats fällig; sie sind bis zum Ende des Monats zu zahlen, in dem das Versicherungsverhältnis endet.

Beim Beitrag unterscheiden wir zwischen "Erstbeitrag" und "Folgebeitrag". Näheres dazu unter den jeweiligen Stichwörtern.

Näheres zu den versicherungsmathematischen Hintergründen der Beitragsberechnung in der PKV erfahren Sie unter den Stichwörtern Beitragskalkulation, Kalkulation, Rechnungsgrundlagen, Alterungsrückstellung, Deckungsrückstellung

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