Widerrufsrecht

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Seit dem 1.1.1991 begründet § 8 IV VVG für alle Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von einem Jahr und länger ein Widerrufsrecht. Ausnahme: Der Versicherungsnehmer ist Vollkaufmann oder der Versicherer sagt sofortigen Versicherungsschutz zu.

Das Widerrufsrecht gilt nicht in der privaten Krankenversicherung.